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eMails automatisch nochmals schicken, wenn keine Antwort kam

  • Jana Nachtigall
  • 7. November 2014 um 23:40
  • Geschlossen
  • Erledigt
  • Jana Nachtigall
    Mitglied
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    Mitglied seit
    7. Feb. 2012
    • 7. November 2014 um 23:40
    • #1

    Ich suche eine Extension, die

    • eMails nochmal verschickt
    • oder auch alternative eMails verschickt

    , wenn innerhalb einer Frist keine Antwort -

    • entweder in Form von "Re: .." oder
    • "Aw: .." oder
    • der angeschriebenen Domain oder
    • der exakten eMail-Adresse

    kommt.

    Welche Extension hilft mir dabei?

  • Peter_Lehmann
    Senior-Mitglied
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    1
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    Mitglied seit
    5. Jun. 2005
    • 8. November 2014 um 10:11
    • #2

    Hallo Jana,

    Zitat

    Welche Extension hilft mir dabei?


    Ich hoffe mal: KEINE und ich hoffe auch, dass kein Entwickler auf die IMHO dumme Idee kommt, etwas derartiges als Add-on zu programmieren!

    Hast du dir denn wirklich überlegt, was du da vor hast?
    Willst du deine Mailpartner so lange volltexten, bis diese dir antworten? Willst du diese wirklich durch diese Maßnahme zwingen und deren eigenen Willen beugen, bis sie aufgeben?

    Jeder Mensch hat das Recht, eine E-Mail, eine Snail-Mail oder auch ein Telefongespräch zu lesen/entgegenzunehmen oder dieses einfach zu ignorieren. Jeder hat das Recht, eine derartige Nachricht abzuweisen oder einfach zu löschen.
    Und so sollte es auch bleiben!

    Gleiches trifft zu für die so genannten automatisch zu versendenden "Empfangsbestätigungen".
    Jeder "mündige Bürger" hat das Recht, diese in wohl jedem Mailclient vorhandene Funktion zu aktivieren oder besser zu deaktivieren. Warum sollte ich dem Absender zeigen, ob und wann ich seine E-Mail gelesen habe? Dazu wird mich niemand zwingen.
    Wenn du möchtest, dass ein Empfänger den Erhalt einer Nachricht bestätigt, dann bitte ihn in deiner Mail darum. Meine langjährige Erfahrung sagt mir, dass fast alle Menschen auf eine derartige Bitte reagieren.

    BTW: Eine E-Mail, welche nicht vom System als unzustellbar zurückgewiesen wird, hat ihren Adressaten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erreicht.


    MfG Peter

    Thunderbird 45.8.x, Lightning 4.7.x, openSUSE Tumbleweed, 64bit
    S/MIME, denn ich will bestimmen, wer meine Mails lesen kann.
    Nebenbei: die Benutzung der (erweiterten) Suche, und von Hilfe & Lexikon ist völlig kostenlos - und keinesfalls umsonst!
    Und: Ich mag kein ToFu und kein HTML in E-Mails!

  • Jana Nachtigall
    Mitglied
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    7. Feb. 2012
    • 8. November 2014 um 18:05
    • #3
    Zitat von "Peter_Lehmann"

    Hallo Jana,


    Ich hoffe mal: KEINE...

    Nur auf die Frage antworten.

  • Drachen
    Senior-Mitglied
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    • 8. November 2014 um 19:37
    • #4

    Hallo,

    höchstwahrscheinlich gibt es dafür keine Erweiterung. Gründe liegen u.a. in der Technik, so kann es passieren, dass Mailserver mal nicht erreichbar sind. Dann bekommst du nach ca. 2 Tagen (je nach Einstellung deines sendenden Servers) eine Unzustellbarkeitsnachricht.

    Und da kommt dann neben dem technischen das organisatorische Problem ins Spiel: Es gibt viele Arten von Antworten, die dein Script ggf. akzeptieren könnte, die dir aber nichts bringen. Egal ob Abwesenheitsnachricht oder automatische Antwort oder Servermeldung - die alle müsstest du manuell bearbeiten und dann doch wieder händisch eingreifen.

    Die deutlich bessere Lösung für dein Problem dürfte ein guter Sachbearbeiter sein oder eine gute Sekretärin, vom rechtlichen Aspekt deiner geplanten Drängelei mal ganz abgesehen, egal ob Nötigung (siehe Peters Antwort) oder Spam.

    Ich kann mir sogar vorstellen, dass es im B2B-Umfeld solche Lösungen wie von dir gesucht gibt oder die dort zumindest vergleichsweise günstig zu beauftragen wären, denn rein technisch ist eine Nachverfolgung von Mails vom Grundsatz her vermutlch nicht so sehr verschieden von einer teilautomatisierten Verfolgung von Zahlungseingängen und Zuordnung zu Rechnungen. Aber im Rechnungswesen geht das auch nur mit manueller Kontrolle und Nacharbeit, vollautomatisch klappt das eigentlich nie und Mahnungen für bereits bezahlte Rechnungen sind ein beredtes Beispiel und kosten den Anbieter am Ende immer mehr Geld und Reputation, als die ganze Einsparung wert war. Im Kostenlos-Bereich und als TB-Erweiterung wird das vermutlich niemand umgesetzt haben und komplett autonom/automatsich erst recht nicht.

    MfG
    Drachen


    P.S.:

    Zitat von "Jana Nachtigall"

    Nur auf die Frage antworten.


    Peters Beitrag war durchaus eine Antwort auf deine Frage, auch wenn sie offensichtlich nicht die von dir erhoffte war. Deine dezente Zurechtweisung mag in einem Kindergarten gut funktionieren, hier war sie jedoch unangebracht.

  • Jana Nachtigall
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    7. Feb. 2012
    • 8. November 2014 um 19:53
    • #5
    Zitat von "Drachen"

    Nötigung (siehe Peters Antwort)


    Ja, es könnte eine Nötigung nach 240 StGB gegeben sein.

    Indem ich mehrfach Menschen anschreibe, die nicht zurückschreiben, könnte ich rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen.

    Es könnte sich um Gewalt handeln.
    Das Tatbestandsmerkmal Gewalt ist durch das Zusenden mehrerer eMails nicht gegeben.
    Daher handelt es sich nicht um Gewalt.

    Hilfsgutachtlich könnte es sich um Drohung mit einem empfindlichen Übel handeln.
    Indem ich mehrere eMails gleichen Inhalts sende, ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel nicht gegeben.
    Daher handelt es sich nicht um eine Drohung mit einem empfindlichen Übel.

    Daher ist Nötigung nach 240 StGB nicht gegeben.

    Zitat

    Peters Beitrag war durchaus eine Antwort auf deine Frage, auch wenn sie offensichtlich nicht die von dir erhoffte war. Deine dezente Zurechtweisung mag in einem Kindergarten gut funktionieren, hier war sie jedoch unangebracht.


    Peters Beitrag war keine Antwort auf meine Frage sondern seine destruktive Meinung, die vermutlich auf Unsicherheiten fußt. Die Zurechtweisung könnte nicht verhältnismäßig gewesen sein. Verhältnismäßigkeit setzt voraus, daß eine Handlung geeignet, erforderlich und angemessen war. Die Zurechtweisung könnte nicht geeignet sein. Nachdem das Ziel des Forums ist, sich gegenseitig weiterzuhelfen, war die Zurechtweisung geeignet, das Ziel zu erreichen. Daher war die Zurechtweisung geeignet. Die Zurechtweisung könnte nicht erforderlich sein. Nachdem Peter_Lehmann ohne Rücksicht auf Verluste mit seinem Sermon fortfuhr, gab es nur eine Methode, ihn aufzuhalten, mit der genannten Formulierung. Die Zurechtweisung war demnach erforderlich. Die Zurechtweisung könnte nicht angemessen sein. Nachdem die Formulierung das mildeste Mittel ist, um die Respektlosigkeit von Peter_Lehmann zu stoppen, war die Zurechtweisung angemessen. Daher war die Zurechtweisung verhältnismäßig.

    PS: Wenn du Kindergärten so magst, warum gehst du nicht dorthin zurück?

  • Drachen
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    • 8. November 2014 um 23:04
    • #6
    Zitat von "Jana Nachtigall"

    Nachdem Peter_Lehmann ohne Rücksicht auf Verluste mit seinem Sermon fortfuhr ....


    Dir ist aber schon klar, dass du dich damit völlig lächerlich machst ....?

    Zitat von "Jana Nachtigall"

    Wenn du Kindergärten so magst, warum gehst du nicht dorthin zurück?


    Bin gerade auf dem Weg dorthin, muss dich ja in deine Krabbelgruppe zurück bringen.

    Melde dich wieder, wenn du ein besseres Textverständnis entwickelt hast und nicht mehr alles durcheinander bringst. Bis dahin tschüß.

    Drachen


    P.S. Beiß nicht so fest auf deinen Nuckel in deinem niedlichen Zörnchen, kriegst sonst später schiefe Zähne davon.

  • Jana Nachtigall
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    • 8. November 2014 um 23:09
    • #7

    Um das beurteilen zu können, ist nun mal eine Kompetenz nötig, die du nicht hast mein lieber Drachen :)

  • Feuerdrache
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    • 8. November 2014 um 23:24
    • #8

    Hallo Jana Nachtigall,

    Zitat von "Jana Nachtigall"

    Um das beurteilen zu können, ist nun mal eine Kompetenz nötig, die du nicht hast mein lieber Drachen :)


    lege erst einmal Deine eigene "Kompetenz" offen bevor Du Dir anmaßt anderen mangelnde oder nicht vorhandene Kompetenz zu unterstellen.

    Gruß
    Feuerdrache

    „Innerhalb der Computergemeinschaft lebt man nach der Grundregel, die Gegenwart sei ein Programmfehler, der in der nächsten Ausgabe behoben sein wird.“
    Clifford Stoll, amerik. Astrophysiker u. Computer-Pionier

  • Jana Nachtigall
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    • 8. November 2014 um 23:34
    • #9

    Oh, das habe ich bereits. Hast du es etwa nicht bemerkt? Warum wohl? Weil dir etwa etwas fehlt? :nixweiss: :lol:

  • Feuerdrache
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    • 8. November 2014 um 23:41
    • #10

    Dass Du irgendetwas mit der Jurisprudenz zu tun hast, könnte, aber muss man Deinem "Sermon" nicht entnehmen (Stichwort: 240 StGB).

    Im Zeitalter des Internet, spätestens seit Wikipedia kann jeder Krethi und Plethi einen vergleichbaren Beitrag wie Deinen in #5 zusammen schustern.

    Einfach mal den Ball flach halten ...

    „Innerhalb der Computergemeinschaft lebt man nach der Grundregel, die Gegenwart sei ein Programmfehler, der in der nächsten Ausgabe behoben sein wird.“
    Clifford Stoll, amerik. Astrophysiker u. Computer-Pionier

    2 Mal editiert, zuletzt von Feuerdrache (8. November 2014 um 23:56)

  • Drachen
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    • 8. November 2014 um 23:47
    • #11
    Zitat von "Jana Nachtigall"

    Um das beurteilen zu können, ist nun mal eine Kompetenz nötig, die du nicht hast mein lieber Drachen :)


    Es ist mir schnuppe, was du hier glaubst oder behauptest. Mit deinen kindischen Allüren beeindruckst du hier niemanden.

    Zitat von "Jana Nachtigall"

    Oh, das habe ich bereits.


    Beweis durch Behauptung?! Gaaanz schwach.

    Ich schlage vor, dass du dir nun flink überlegst, ob du zum Thema zurück kehren oder dich in weiteren leeren Behauptungen oder dusseligen Unterstellungen ergötzen willst, in letzterem Fall kann dann ein Admin das Thema abschließen.

    MfG
    Drachen

  • graba
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    • 9. November 2014 um 11:48
    • #12

    Hallo,

    zu meinem großen Bedauern muss ich feststellen, dass in diesem Thread ein Umgangston vorhanden ist, der überhaupt nicht zum Stil unseres Forums passt. :flop:
    Da Peter_Lehmann alles Wesentliche zum Thema geschrieben hat, schließe ich den Thread - auch um weitere "verbale Entgleisungen" zu vermeiden.

    Externer Inhalt www.comicguide.net
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    Gruß
    graba :ziehtdenhut:

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