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Suche nach Sachverständigen für Gerichtstermin

  • trappuri
  • March 29, 2009 at 5:34 AM
  • Closed
  • Thread is Resolved
  • trappuri
    Junior Member
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    29. Mar. 2009
    • March 29, 2009 at 5:34 AM
    • #1

    Bei meinem Email-Account ist permanent eingestellt, dass vom Emailempfänger eine Empfangsbestätigung verlangt wird.
    Für einen Gerichtstermin benötige ich ganz dringend einen Sachverständigen, der folgende Fragen beantworten kann:
    Wie kann man an Hand des Emailverkehrs der letzten 2 Jahre (gesendete Emails und empfangene Empfangsbestätigungen, bzw. auch empfangene Emails des angemailten Empfängers) vor Gericht beweisen, dass der Emailempfänger die Email auch tatsächlich empfangen, bzw. auch gelesen hat ?
    Kann man an Hand der Empfangsbestätigung den Rechnernamen (IP-Kennung) und/oder das Login des Empfängers ermitteln ?
    Wie weit geht der Datenschutz ?
    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit vor Gericht zu beweisen, dass der Emailempfänger überhaupt die Email empfangen und/oder gelesen hat ?

    Bei Outlook kann ich die neuen Emails im Posteingang lesen, ohne eine Empfangsbestätigung senden zu müssen. Geht dies auch bei anderen Emailprogrammen ?

    Danke für Eure Informationen zu diesem Thema
    trappuri

    -> Setze Thunderbird 2.0.0.21 und Win XP ein

  • Rothaut
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    23. Nov. 2007
    • March 29, 2009 at 10:54 AM
    • #2

    guten Morgen trappuri und willkommen im thunderbirdforum!

    einen teil Deiner Fragen kann ich Dir beantworten, nicht aber, was vor Gericht gültig, zulässig und als Beweis angesehen werden kann.
    alle Mailprogramme, die ich kenne, haben die Möglichkeit, das Senden von Empfangsbestätigungen abzuschalten, also, z.B. in thunderbird kannst Du es für jedes Konto, aber auch allgemein so einstellen, dass nicht mal angezeigt wird, dass der Absender eine Empfangsbestätigung verlangt, so habe ich es beispielsweise eingestellt.
    Und dass der Empfänger die Mail gelesen hat, beweist das noch gar nicht, selbst wenn er Dir eine Empfangsbestätigung schickt, das sagtnur, dass er sie abgeholt hat, mehr nicht.

    In Memoriam Rothaut

  • mrb
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    13. Jun. 2004
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    • March 29, 2009 at 12:03 PM
    • #3

    Hallo,
    man sollte auch nicht verwechseln, dass in Firmen innerhalb eines Firmen/Intranets mit Outlook der Administrator dieses so einstellen kann, dass der interne Empfänger eine Empfangsbestätigung senden *muss* ohne Abwahlmöglichkeit. Im Internet aber ist das nicht grundsätzlich möglich. Es gibt zwar Firmen, die in Mails sog. Webbugs verstecken, mit deren Hilfe unbemerkt dem Absender zu mindestens das Anklicken der betr. Mail mitgeteilt werden kann. Das ist aber nur in HTML-Mails möglich.
    Dass eine Mail aber gelesen worden ist, wie sollte man das feststellen können? Vielleicht mit Überwachungskameras.
    Gruß

  • wr1955
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    12. Oct. 2008
    • March 29, 2009 at 12:15 PM
    • #4

    Hallo trappuri,

    deine Frage beantwortet sich doch von selbst.

    Eine Empfangsbestätigung (wenn sie denn überhaupt gesendet wird), kann nur den Empfang bestätigen - nicht das Lesen!

    mrb mal zustimme: intra- und internet sind zwei paar Schuhe. Und wegen der Überprüfbarkeit des Lesens, frag mal Herrn Schäuble :mrgreen:

    Gruß und .....

  • Amsterdammer
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    15. Oct. 2004
    • March 29, 2009 at 12:50 PM
    • #5

    Eine sogenannte Empfangsbestätigung ist nur eine Bitte. Man kann die auch wegklicken und trotzdem die mail lesen, man kann die auch akzeptieren und nicht lesen. Empfangsbestätigungen sind nicht Gerichtsverwertbar.

    Selbst wenn Du an die IP Adresse gelangen solltest, kriegst Du keine Auskunft vom Provider, wer dahinter steht.

  • sven-my
    Member
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    29. Jul. 2005
    • March 29, 2009 at 2:47 PM
    • #6

    hallo trappuri,

    wenn Du etwas gerichtsverwertbares brauchst : schicke ein Fax !

    In der Rechtsprechung hat sich langsam durchgesetzt , daß ein Sendeprotokoll eine große Beweiskraft hat.
    Muß natürliche eine Software sein, die Sendeprotokolle erstellt --- auf dem Blatt, auf dem der Text steht.

    eMail wird dies nie leisten können --- siehe Beiträge oben.

    Selbst bei einem Brief per Einschreiben mit Rückschein kann die Gegenseite jederzeit behaupten, Du habest nur einen leeren Umschlag geschickt, oder Weihnachtgrüße.


    gruß
    sven-my

  • Community-Bot September 3, 2024 at 7:30 PM

    Closed the thread.

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