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Button statt Menü für Lese- und Übermittlungsbestätigung beim Nachrichtenerstellen?

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  • karel
  • 27. November 2021 um 10:50
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  • karel
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    • 27. November 2021 um 10:50
    • #1

    Hallo!

    Gibt es eine Erweiterung (oder eine Konfigurationsoption), dass man das Anfordern die Übermittlungs- und oder Lesebestätigung beim Schreiben von Mails nicht nur im Menü, sondern "per Button" direkt im "Verfassen-Fenster" aktivieren kann? Also neben den Buttons für Senden, Rechschreibung, Sicherheit, und Speichern?

    Danke & Grüße

    Karel

  • Sepp_I
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    • 27. November 2021 um 20:24
    • #2

    Hallo,

    ja, wenn Du im "Verfassen-Fenster" rechts neben dem Speichern-Button mittels eines Rechtsklicks klickst erscheint ein Kontextmenü.

    Der unterste Punkt heißt "Anpassen" da drauf klicken, danach kannst Du Dir den gewünschten Button "Lesebestätigung" in die Leiste ziehen.

    Danach nur noch mit "Fertig" abschließen.

    Hoffe geholfen zu haben

    Sepp_I

  • karel
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    • 30. November 2021 um 13:54
    • #3

    Hallo!

    Vielen Dank für die Antwort, ich wusste noch gar nicht, dass man per Rechtsklick im Verfassen-Fenster Buttons konfigurieren kann.
    Allerdings kann ich dort "nur" einen Button >Lesebestätigung< einbauen, einen für die >Übermittlungsbestätigung< habe ich nicht gefunden?!
    Grüße

    KArel

  • Bastler
    Gast
    • 30. November 2021 um 14:08
    • #4

    Hallo, hat es je Übermittlungsbestätigung gegeben?

    Wer sollte denn diese Bestätigung geben?

    Bei einer Lesebestätigung, die die Gegenseite zurückmeldet, ist erst der Zweck erfüllt.

    Das ist ja auch nur eine Anforderung, die gesetzt wird.

    Man kann sich aber nicht darauf verlassen, dass alle Empfänger auch rückmelden.

  • Susi to visit
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    • 30. November 2021 um 15:12
    • #5
    Zitat von Bastler

    Man kann sich aber nicht darauf verlassen, dass alle Empfänger auch rückmelden.

    Ganz genau. Im Thunderbird kann man sogar einstellen, dass man gar nicht erst mit der Anfrage danach belästigt werden will.

    Zitat von Bastler

    Wer sollte denn diese Bestätigung geben?

    Der Eingangsserver des Empfängers, sofern er überhaupt mitspielt. Viele Provider lehnen das ab. Ich würde sagen, zum Glück. Irgendeine rechtliche Aussagekraft, im Sinne von der Empfänger hat die E-Mail erhalten, hat sie eh nicht - sowenig, wie die Empfangsbestätigung.

    Wer wenig oder gar nichts kann, schiebt's auf den Antiviruskram.

    (Compuzius, Buch 5)

  • schlingo
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    • 30. November 2021 um 15:19
    • #6
    Zitat von Bastler

    hat es je Übermittlungsbestätigung gegeben?

    Hallo :)

    selbstverständlich. Das ist dann eine DSN, im Gegensatz zur MDN.

    Zitat von Bastler

    Wer sollte denn diese Bestätigung geben?

    Der Mailserver des Empfängers. Wer sonst?

    Gruß Ingo

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    Warum Threema?

  • Sepp_I
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    • 2. Dezember 2021 um 11:45
    • #7
    Zitat von karel

    Allerdings kann ich dort "nur" einen Button >Lesebestätigung< einbauen, einen für die >Übermittlungsbestätigung< habe ich nicht gefunden?!

    Einen für Übermittlungsbestätigung kenne ich auch nicht.

    Aber ich benutze auch keinen von beiden.

    Gruß

    Sepp_I

  • mxr
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    • 30. März 2022 um 15:27
    • #8
    Zitat von Susi to visit

    Der Eingangsserver des Empfängers, sofern er überhaupt mitspielt. Viele Provider lehnen das ab. Ich würde sagen, zum Glück. Irgendeine rechtliche Aussagekraft, im Sinne von der Empfänger hat die E-Mail erhalten, hat sie eh nicht - sowenig, wie die Empfangsbestätigung.

    oh doch, hat sie - konnte damit schon nachweisen, dass eine eMail bei einer Behörde angekommen ist (wie die immer so schön sagen: in deren Empfangsbereich gelangt), und somit galt das Schreiben als dort eingegangen -> Klage gewonnen!

    Insofern würde mich der Button (einer für beides!) im Verfassen-Fenster auch sehr freuen :)

  • Susi to visit
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    • 6. April 2022 um 21:43
    • #9
    Zitat von mxr

    oh doch, hat sie

    Da hast du vermutlich Glück gehabt bzw. hast Kulanz erfahren. Unsere Firmenjuristen behaupten jedenfalls das Gegenteil, denn ein Nachweis darüber, dass ein Schreiben das Postfach erreicht hat, besagt nicht, dass es auch den Empfänger erreicht hat, geschweige denn, dass es gelesen wurde. Außerdem lassen sich diese "Bestätigungen" durchaus fälschen.

    Wer wenig oder gar nichts kann, schiebt's auf den Antiviruskram.

    (Compuzius, Buch 5)

  • mxr
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    • 8. April 2022 um 20:54
    • #10

    also doch wieder Zustellung per Gerichtsvollzieher mit Tinte auf einem halben Kilo totem Baum...

    Frag' mal Deinen Firmenjuristen nach "Anscheinsbeweis" - ein Einschreiben ist mitnichten 100% sicher, und auch da gibt es Mittel und Wege... Ein Fax kann auch hinter den Tisch rollen (ganz frueher), das Papier alle sein und das Geraet Stromausfall haben (vor ein paar Jahren) oder im Eingang geloescht werden, trotzdem gilt es bei Gericht.

  • Susi to visit
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    • 8. April 2022 um 21:40
    • #11

    Du musst gar nicht mit mir streiten, und ich muss auch die Juristen nicht weiter bemühen. Hier ging es um E-Mail und nicht um Einschreiben oder Fax.

    Vor Gericht kann, je nach Streitwert oder Schwere, ein Augenscheinbeweis gelten. Das meinte ich mit Kulanz. Im Zweifelsfall genügt der aber nicht, z.B. weil nicht sicher ist, ob die E-Mail nicht nachträglich manipuliert wurde oder wer der tatsächliche Empfänger bzw. Leser war. Da geben MDN und Co bestenfalls ein mehr oder weniger starkes Indiz.

    Um die Integrität und die Authentizität einer E-Mail zu beweisen, gibt es die qualifizierte Signatur. Damit ist sichergestellt, dass der Empfänger zumindest über besondere Kenntnisse/Schlüssel verfügte und nicht jemand war, der zufällig mal eben an den Rechner konnte.

    Wer wenig oder gar nichts kann, schiebt's auf den Antiviruskram.

    (Compuzius, Buch 5)

  • Community-Bot 3. September 2024 um 20:50

    Hat das Thema geschlossen.

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