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Darf man Unterschrift Scannen (Erledigt bitte Schließen)

  • SevenSamuel
  • 21. Oktober 2007 um 00:00
  • Geschlossen
  • Erledigt
  • SevenSamuel
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    20. Okt. 2007
    • 21. Oktober 2007 um 00:00
    • #1

    hey

    ich bin neu hier und hatte eigentlich ein anderes Problem wobei mir andere User mich auf diese Frage aufmerksam gemacht haben.

    Zur frage:
    darf ich meine Unterschrift scannen und dann mit GIMP so bearbeiten das es ein kleines Bild ist und dieses dann in meine E-mails einfügen oder sogar gleich als Signatur einfügen.

    sodas in meine E-mails so ausschauen wie ein von mir unterschriebener Bief
    ungefähr so

    Mit freundlichen Grüßen

    (hier das Bild meiner Unterschrift)
    (hier mein Name geschrieben als Text in Thunderbird)

    hat davon vielleicht irgend jemand Ahnung oder ist das vielleicht sogar schon Urkunden Fälschung.

    Vielen Dank für eure antworten

    MfG
    Sven

    2 Mal editiert, zuletzt von SevenSamuel (22. Oktober 2007 um 20:27)

  • graba
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    • 21. Oktober 2007 um 02:02
    • #2

    Hallo Sven,

    wenn es darum geht, die Echtheit des Absenders einer Mail zu dokumentieren, könnte vielleicht ein Zertifikat interessant sein:
    https://www.thunderbird-mail.de/wiki/Mailversc…ertifikat.22.3F

    Gruß
    graba :ziehtdenhut:

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  • Sünndogskind_2
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    • 21. Oktober 2007 um 02:20
    • #3

    Ich bin hier befangen und sage daher nichts zu der Frage. Es geht um das (Neben)thema in https://www.thunderbird-mail.de/forum/viewtopic.php?t=31408

    Peter_Lehmann, geht das nicht auch ein bissl in deine Richtung?

    Gruß, Sünndogskind_2

  • Arran
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    • 21. Oktober 2007 um 02:28
    • #4

    Das Thema erübrigt sich ja bei Reintext-Mitteilungen auf jeden Fall.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das einsetzen einer grafischen Unterschrift als Urkundenfälschung deklariert werden kann, solange es sich um MEINE Unterschrift handelt. Ob so ein mit Unterschrift versehenes Dokument in einem Gerichtsfall ein grosses Gewicht hat, wage ich zu bezweifeln. Es ist ja nicht für nichts, dass Rechtsanwälte wichtige Dokumente nach wie vor als eingeschriebene Post versenden. Nur so wird ein rechtsgültiger Beweis der Auslieferung und der Entgegennahme erbracht.

  • Sünndogskind_2
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    • 21. Oktober 2007 um 02:33
    • #5

    Mein Einwand war doch ganz anderer Natur. Reden wir hier jetzt alle aneinander vorbei?

  • Arran
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    • 21. Oktober 2007 um 02:55
    • #6

    Nein, nur in zwei Themen.

    Das hier ist eher, ob eine grafische Umsatzung und Verwendung der Unterschrift als "Urkundenfälschung" taxiert werden kann, das andere Thema ist der Einsatz von diversen grafischen Elementen in Mails (HTML vs. Reintext).

  • Sünndogskind_2
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    • 21. Oktober 2007 um 03:02
    • #7

    Naja, lassen wir es Sven entscheiden. Ich halte mich hier im Weiteren völlig raus.

  • mrb
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    • 21. Oktober 2007 um 12:17
    • #8

    Hallo,
    natürlich darf man das. Die Frage ist aber, ob es sinnvoll ist. Das Problem dürfte doch aber sein, dass auch andere diese Signatur benutzen und noch schlimmer evtl. fälschen könnten. Einfacher kann man es dann Gaunern nicht machen.
    Gruß

  • Peter_Lehmann
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    • 21. Oktober 2007 um 17:46
    • #9

    Hi,

    ich wurde weiter oben direkt angesprochen ... .
    Ich kann nichts anderes machen, als mrb's Beitrag 100pro zu bekräftigen.
    Eine eingescannte Unterschrift in einer Mail oder einem bearbeitbaren Dokument (Word oder OpenOffice) ist zwar nicht verboten aber juristisch absolut nix wert und birgt andererseits Gefahren, die größer nicht sein können. Wenn ein Unbefugter deine Unterschrift in einer Mail missbrauchen würde, dann wird wohl jeder über deine Unterschrift nur lächeln. Wenn der Angreifer deine Unterschrift in ein Fax einfügen würde, dann hättet du zumindest leichte bis mittlere Probleme.
    Also lass den Quatsch!

    Etwas völlig anderes ist es, wenn du mit einem geeigneten Programm (*) deine Unterschrift in ein pfd-Dikument einfügst. Das ist nicht unüblich und genügt zumindest der "einfachen Signatur" laut Signaturgesetz. Ist zwar damit auch juristisch unwirksam, aber für kleinere Bestellungen, irgendwelchen Dokumenten, Meinungsäußerungen usw. gut zu verwenden.

    (*) Damit meine ich einen pfd-Konverter, welcher mit kryptologischen Verfahren verhindert, dass das pfd-Dokument weiter bearbeitet werden kann und Bestandteile herauskopiert werden können. Damit werden die o.g. Gefahren eingeschränkt.

    MfG Peter

    Thunderbird 45.8.x, Lightning 4.7.x, openSUSE Tumbleweed, 64bit
    S/MIME, denn ich will bestimmen, wer meine Mails lesen kann.
    Nebenbei: die Benutzung der (erweiterten) Suche, und von Hilfe & Lexikon ist völlig kostenlos - und keinesfalls umsonst!
    Und: Ich mag kein ToFu und kein HTML in E-Mails!

  • mrb
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    • 21. Oktober 2007 um 19:11
    • #10

    Hallo Peter,
    Frage nur zur Info: ein Kopieren ist also auch nicht über einen Screenshot möglich?
    Übrigens kann man auch gute Resultate erzielen, wenn man den Bildschirm fotografiert. Das ist fast wie eine Kopie.
    Gruß

  • Peter_Lehmann
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    • 21. Oktober 2007 um 19:43
    • #11

    Ja klar kann man das :-)
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich sehe da zwei Unterschiede:

    Juristisch (als Amateur ...):
    Es ist schon ein kleiner Unterschied, ob ich jemand eine eingescannte Unterschrift frei Haus liefere, oder ob er diese mit krimineller Energie selbst aus irgend einem Schreiben von mir herauskopiert. Bei ersterem ist schnell der Vorwurf der (groben?) Fahrlässigkeit bei der Hand. Oder wie bei Versicherungen, die bei einem "Billigschloss" schnell mal die Ursache für den Einbruch dem Wohnungsinhaber in die Schuhe schieben (wollen).

    Technisch:
    Hier kann man zumindest recht deutlich erkennen, ob es eine "freiwillg" gelieferte Unterschriftsprobe handelt (vom gleichen Hashwert bis zum deckungsgleichen Bild) oder die Pixel des Monitors erkennbar sind.

    Aber egal, was technisch möglich ist:
    - Es ist keinesfalls verboten, seine Unterschrift auf diese Weise "unters Volk zu schleudern".
    - Es ist im Endeffekt rechtlich unwirkam,
    - kann trotzdem viele Ärger und Unannehmlichkeiten bringen (*)
    - Es ist imho einfach eine Dummheit, welche man sich nicht antun sollte.

    Aber wers braucht ... .

    (*) Wenn ich per missbrauchter eingescannter Unterschrift im Namen desjenigen per Fax bei einer Firma was Schönes bestelle, wird diese Firma mit gewisser Sicherheit liefern. Also Ärger ... .
    Und jetzt der große Unterschied zur qualifizierten elektronischen Signatur: Eine derartige "Unterschrift" gilt bis auf wenige Ausnahmen als rechtswirksam im Sinne einer menschlichen Originalunterschrift - und sie besitzt das Kriterium "non reputation", also nicht abstreitbar. Jetzt habe ich als Inhaber des entsprechenden Zertifikates das Problem, den Missbrauch zu beweisen. Äußerst schwierig ... .

    Bei einer missbrauchten eingescannten Unterschrift ("einfache Signatur" lt. SigG) ist die Beweislast genau umgedreht. Hier muss mir der Lieferant beweisen, dass das Fax von mir ist.

    Klaro :-)

    MfG Peter

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    Und: Ich mag kein ToFu und kein HTML in E-Mails!

  • SevenSamuel
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    20. Okt. 2007
    • 22. Oktober 2007 um 12:43
    • #12

    alles klar jetzt weiß ich bescheid

    vielen dank für die Antworten hat mich sehr viel weiter gebracht

    kann geschlossen werden
    von daher

    Bitte Schließen

  • Arran
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    13. Nov. 2005
    • 22. Oktober 2007 um 12:46
    • #13

    Hallo SevenSamuel

    Das kannst Du sleber:

    Geh in Deinen ersten Posten, klick dort oben rechts auf den Knopf "Edit" und füge am Ende (oder Anfang) in der TITELZEILE die Bezeichnung "Erledigt" oder ähnliches ein.

  • Community-Bot 3. September 2024 um 19:09

    Hat das Thema geschlossen.

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